Recht

Änderung am Sicherstellungsstatut

Die Vertreterversammlung der KVBB hat eine Änderung zum Sicherstellungsstatut beschlossen. Darin heißt es, dass für eine bedarfsgerechte Versorgung in Vollzeit tätige Vertragsärztinnen und -ärzte mindestens 25 Sprechstunden wöchentlich anbieten müssen. Gestrichen wurde nun, dass dies in der Regel an fünf Werktagen von Montag bis Samstag erfolgen muss.

Die Regelungen des Bundesmantelvertrags Ärzte zu verpflichtenden Sprechstunden sowie Abwesenheit und Vertretung gelten weiterhin.