Verordnungen

Medizinalcannabis

Das Cannabisgesetz tritt zum 1. April 2024 in Kraft. Damit geht einher, dass Cannabis zu medizinischen Zwecken (Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile) sowie Delta-9-Tetrahydrocannabinol/ Dronabinol und Zubereitungen daraus aus der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes gestrichen werden. Damit werden die genannten Produkte über Muster 16 („normales“ Rezept) oder eRezept verordnet, auch das Fertigarzeimittel Sativex®.

Die Verordnung von Nabilon (Canemes®) erfolgt weiterhin auf einem BtM-Rezept.